NHS-Tool zur fortlaufenden Entscheidungsunterstützung im Gesundheitswesen
Aktualisiert am 27. Oktober 2022
© Crown Copyright 2022
Diese Veröffentlichung ist unter den Bedingungen der Open Government License v3.0 lizenziert, sofern nicht anders angegeben. Um diese Lizenz einzusehen, besuchen Sie nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3 oder schreiben Sie an das Information Policy Team, The National Archives, Kew, London TW9 4DU, oder senden Sie eine E-Mail an [email protected]. Vereinigtes Königreich.
Wenn wir Urheberrechtsinformationen Dritter identifiziert haben, müssen Sie die Genehmigung der betreffenden Urheberrechtsinhaber einholen.
Diese Veröffentlichung ist verfügbar unter https://www.gov.uk/ Government/publications/nhs-continuing-healthcare-decision-support-tool/nhs-continuing-healthcare-decision-support-tool-guidance
1. Das Decision Support Tool (DST) ist ein nationales Tool, das entwickelt wurde, um Praktiker bei der Anwendung des nationalen Rahmens für die kontinuierliche Gesundheitsversorgung und NHS-finanzierte Pflege 2022 (der „nationale Rahmen“) zu unterstützen.
Das Tool ist eine Möglichkeit, Informationen aus der Bedarfsermittlung zusammenzuführen und Erkenntnisse in einem einzigen praktischen Format anzuwenden, um konsistente evidenzbasierte Empfehlungen und Entscheidungen hinsichtlich der Berechtigung zur fortlaufenden Gesundheitsversorgung des NHS zu erleichtern.
Alle Mitarbeiter, die das DST nutzen, sollten mit den Grundsätzen des nationalen Rahmens vertraut sein und eine entsprechende Schulung erhalten haben.
2. Der DST sollte von einem multidisziplinären Team (MDT) nach einer umfassenden Beurteilung und Bewertung der gesundheitlichen und sozialen Pflegebedürfnisse einer Person durchgeführt werden. Wenn eine Bedarfsermittlung kürzlich abgeschlossen wurde, kann diese verwendet werden, es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass sie den aktuellen Bedarf weiterhin genau widerspiegelt.
3. Die umfassende Bedarfsermittlung sollte in einem Format erfolgen, das auch dazu verwendet werden kann, integrierte Versorgungsausschüsse (ICBs) und lokale Behörden dabei zu unterstützen, den Pflegebedarf zu decken, unabhängig davon, ob die Person Anspruch auf eine fortlaufende Gesundheitsversorgung durch das NHS hat.
4. Die Bedarfsermittlung sollte im Einklang mit anderen einschlägigen bestehenden Leitlinien durchgeführt werden, wobei gegebenenfalls auf fachkundige und sonstige bestehende Beurteilungen zurückgegriffen werden sollte. Bei der DST handelt es sich nicht um eine Bedarfsermittlung an sich.
5. Die Bedarfsermittlung, die als Grundlage für den Abschluss des DST dient, sollte nach Möglichkeit unter informierter und aktiver Beteiligung des Einzelnen durchgeführt werden.
Der Person sollte die Möglichkeit gegeben werden, sich von einem Betreuer, einem Familienmitglied, einem Freund oder einem Anwalt unterstützen oder vertreten zu lassen, wenn sie dies wünscht. Bei der Eignungsbeurteilung sollten Personen herangezogen werden, die den Einzelnen und seine Bedürfnisse direkt kennen.
6. Eine Person hat Anspruch auf eine fortlaufende Gesundheitsversorgung durch den NHS, wenn festgestellt wird, dass sie einen „primären Gesundheitsbedarf“ hat. Bei der Entscheidung, ob eine Person ein primäres Gesundheitsbedürfnis hat, werden die gesetzlichen Grenzen der kommunalen Versorgung berücksichtigt. Durch die korrekte Anwendung des DST sollte sichergestellt werden, dass alle Bedürfnisse und Umstände, die sich auf die Berechtigung einer Person auswirken könnten, bei dieser Entscheidung berücksichtigt werden.
Das Konzept des „primären Gesundheitsbedarfs“ wird in den Absätzen 55 bis 67 des nationalen Rahmens erläutert.
7. Die Fertigstellung des Tools sollte in einer Weise erfolgen, die gegebenenfalls mit der umfassenderen Gesetzgebung und nationalen Richtlinien vereinbar ist.
Obwohl dieses Dokument so klar und zugänglich wie möglich sein soll, liegt es in der Natur des fortlaufenden Gesundheitsversorgungsprozesses des NHS, dass einige verwendete Wörter für jemanden, der nicht professionell ausgebildet ist, möglicherweise nicht sofort verständlich sind.
Soweit möglich sollten Fachkräfte, die den DST absolvieren, sicherstellen, dass Einzelpersonen und Betreuer oder Vertreter (sofern ihre Einwilligung erteilt wird) das Geschriebene verstehen und ihm zustimmen. In manchen Situationen ist möglicherweise Unterstützung durch Interessenvertretung erforderlich.
8. Es gibt eine Reihe von Grundsätzen, die dem fortlaufenden Gesundheitsversorgungsprozess des NHS zugrunde liegen: Am wichtigsten ist, dass sich Beurteilungen und Überprüfungen immer auf die Bedürfnisse des Einzelnen konzentrieren und einem personenzentrierten Ansatz folgen sollten.
Der Einzelne sollte umfassend informiert und befugt sein, sich aktiv am Bewertungsprozess und allen nachfolgenden Überprüfungen zu beteiligen, und seine Ansichten sollten berücksichtigt werden.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe gesetzlicher Anforderungen, wenn es um die Zustimmung einer Person zu Teilen des NHS-Weiterversorgungsprozesses geht.
9. Im Geiste des personenzentrierten Ansatzes sollten Ärzte alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um in jeder Phase des Prozesses die Beteiligung des Einzelnen (oder seines Vertreters) am Bewertungs- und Überprüfungsprozess für die fortlaufende Gesundheitsversorgung des NHS zu erreichen.
Für eine umfassende Beurteilung sollte die beste zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbare Evidenz berücksichtigt werden. Dabei sollte die Sichtweise des Einzelnen (oder seines Vertreters) berücksichtigt werden und er sollte zur Teilnahme befähigt und unterstützt werden.
Während des gesamten Prozesses sollte dieser personenzentrierte Ansatz in alle Entscheidungen eingebettet sein, die sich auf die Bedarfsermittlung des Einzelnen und seine Pflegeplanung beziehen.
10. Die Einwilligung ist eine gesetzliche Voraussetzung für jeden körperlichen Eingriff oder jede Untersuchung einer einwilligungsfähigen Person. Soweit eine Beurteilung der fortlaufenden Gesundheitsversorgung des NHS einen solchen Eingriff oder eine solche Untersuchung beinhaltet, muss die Einwilligung einer Person nach Aufklärung eingeholt werden, die dazu fähig ist.
Bitte beachten Sie Abschnitt 85 des nationalen Rahmens, der detaillierte Hinweise dazu gibt, was für die Gültigkeit der Einwilligung erforderlich ist.
11. Es ist notwendig, die ausdrückliche Zustimmung einer Person einzuholen, bevor personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden, beispielsweise an ein Familienmitglied, einen Freund, einen Anwalt und/oder einen anderen Vertreter.
12. Es ist jedoch nicht erforderlich, die Einwilligung einer Person einzuholen, um ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der fortlaufenden Gesundheitsbeurteilung (und anschließenden Überprüfungen) des NHS an Fachkräfte im Gesundheits- und Sozialwesen weiterzugeben.
13. Wenn Bedenken bestehen, dass die Person möglicherweise nicht in der Lage ist, einer körperlichen Intervention oder Untersuchung, die Teil des Beurteilungsprozesses ist, oder der Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte wie Familienangehörige, Freunde oder Anwälte zuzustimmen und/oder eines anderen Vertreters, sollte dies in Übereinstimmung mit dem Mental Capacity Act 2005 und dem zugehörigen Verhaltenskodex bestimmt werden.
Es kann erforderlich sein, eine Entscheidung im „besten Interesse“ zu treffen, wobei die Erwartung zu berücksichtigen ist, dass jeder, der möglicherweise Anspruch auf eine fortlaufende Gesundheitsversorgung durch den NHS hat, die Möglichkeit haben sollte, für die Berechtigung in Betracht gezogen zu werden. Hinweise zur Anwendung des Mental Capacity Act 2005 in solchen Situationen finden sich in den Absätzen 86 bis 96 des nationalen Rahmens.
14. Die Tatsache, dass eine Person möglicherweise erhebliche Schwierigkeiten hat, ihre Meinung zu äußern, bedeutet nicht automatisch, dass es ihr an Entscheidungsfähigkeit mangelt. Im Einklang mit dem Mental Capacity Act 2005 und den Gleichstellungsgesetzen sollten angemessene Unterstützung und Anpassungen zur Verfügung gestellt werden.
15. Robuste Datenaustauschprotokolle – sowohl innerhalb einer Organisation als auch zwischen Organisationen – tragen dazu bei, sicherzustellen, dass die Vertraulichkeit gewahrt bleibt, aber alle notwendigen Informationen zur Vervollständigung des DST verfügbar sind.
Die in Abschnitt 251B des Health and Social Care Act 2012 festgelegte Pflicht zur Weitergabe von Informationen (zum Zwecke der Bereitstellung von Gesundheits- oder Sozialfürsorge für Erwachsene) gilt gleichermaßen für Beurteilungen für die fortlaufende Gesundheitsversorgung des NHS wie auch für andere Gesundheits- und/oder Gesundheitsfürsorgemaßnahmen. oder Pflege- und Unterstützungsbeurteilungen.
16. Gemäß den Vorschriften bedeutet ein MDT in diesem Zusammenhang ein Team, das aus mindestens einem der folgenden Personen besteht:
17. Während ein MDT als Mindestanforderung zwei Fachkräfte aus unterschiedlichen Gesundheitsberufen umfassen kann, sollte der MDT in der Regel sowohl Gesundheits- als auch Sozialpflegefachkräfte umfassen, die sich mit den Gesundheits- und Sozialpflegebedürfnissen des Einzelnen auskennen und dies nach Möglichkeit auch in letzter Zeit getan haben an der Beurteilung, Behandlung oder Pflege des Einzelnen beteiligt sind.
ICBs können bei der Organisation dieser MDT-Bewertungen eine Reihe von Ansätzen nutzen (z. B. persönliche Gespräche, Video- oder Telefonkonferenzen usw.), um eine aktive Teilnahme aller MDT-Mitglieder, der Einzelperson und ihres Vertreters sowie aller anderen Personen mit Kenntnissen über die Beurteilung sicherzustellen Die gesundheitlichen und sozialen Betreuungsbedürfnisse des Einzelnen werden so weit wie möglich berücksichtigt.
Für Gutachter ist es eine bewährte Praxis, sich mit der zu beurteilenden Person zu treffen, idealerweise vor dem MDT-Treffen, und alle Vereinbarungen sollten die Prüfung der besten Optionen für die Person beinhalten und dabei einen personenzentrierten Ansatz verfolgen. Beispielsweise kann es sein, dass ein Hybrid-Meeting (einschließlich einer Kombination aus Personen im Raum und Personen, die sich „einwählen“) in Betracht gezogen werden sollte.
18. Es ist wichtig, dass der Einzelne und/oder sein Anwalt befugt ist, sich aktiv am fortlaufenden Gesundheitsversorgungsprozess des NHS zu beteiligen.
Die Person sollte eingeladen werden, anwesend zu sein oder sich vertreten zu lassen, wo immer dies möglich ist. Die Person und ihre Vertreter sollten über den Abschluss des DST mit einer angemessenen Frist informiert werden, damit sie unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Umstände die Anwesenheit eines Familienmitglieds oder einer anderen Person organisieren können.
Wenn es für die Person (oder ihren Vertreter) nicht möglich ist, anwesend zu sein, sollten ihre Ansichten eingeholt und bei der Erstellung des DST aktiv berücksichtigt werden.
Diejenigen, die den DST absolvieren, sollten aufzeichnen, wie die Person (oder ihr Vertreter) zur Beurteilung ihrer Bedürfnisse beigetragen hat und, falls sie nicht beteiligt war, warum dies der Fall war.
19. Auch wenn eine Person keine andere Person ausgewählt hat, um sie zu unterstützen oder zu vertreten, und wenn die Einwilligung zur Weitergabe personenbezogener Daten an Familie, Freunde, Anwälte und/oder andere Vertreter erteilt wurde, können die Ansichten und das Wissen von Familienmitgliedern, Freunden, Befürworter und/oder andere Vertreter sollten berücksichtigt werden.
20. Der Abschluss des DST sollte so organisiert werden, dass der Einzelne den Prozess versteht und Ratschläge und Informationen erhält, die es ihm ermöglichen, an fundierten Entscheidungen über seine zukünftige Pflege und Unterstützung teilzunehmen.
Die Entscheidungsgründe sollten transparent und klar dokumentiert sein.
21. Alle Abschnitte des DST müssen ausgefüllt werden.
22. Das DST soll den Prozess der Feststellung der Anspruchsberechtigung unterstützen und eine konsequente und umfassende Berücksichtigung der Bedürfnisse einer Person gewährleisten.
Die im Tool dargelegten Erkenntnisse sollten vom MDT verwendet werden, um eine Empfehlung auf der Grundlage der vier Schlüsselmerkmale Art, Intensität, Komplexität und Unvorhersehbarkeit der Bedürfnisse abzugeben, wie in den Absätzen 167 bis 172 des nationalen Rahmens und in Anmerkung 3 erläutert die nationalen Rahmenrichtlinien für die Praxis.
23. Das DST verlangt vom MDT, die Bedürfnisse des Einzelnen in Bezug auf 12 Pflegebereiche darzulegen.
Jede Domäne ist in mehrere Ebenen unterteilt, die jeweils sorgfältig beschrieben werden. Die Ebenen stellen eine Hierarchie dar, die von der niedrigsten zur höchstmöglichen Ebene des Bedarfs (und der erforderlichen Unterstützung) reicht, so dass es unabhängig vom Ausmaß des Bedarfs innerhalb eines bestimmten Bereichs möglich sein sollte, diesen innerhalb der bereitgestellten Deskriptoren zu lokalisieren. Dabei geht es darum, das Ausmaß und die Art der spezifischen Bedürfnisse des Einzelnen so weit wie möglich mit dem Deskriptor im DST abzugleichen, der sich am ehesten auf ihn bezieht.
Dieser Ansatz sollte ein detailliertes Bild des Bedarfs erstellen und die Beweise liefern, die als Grundlage für die Entscheidung über die Förderfähigkeit dienen. Eine exakte Übereinstimmung ist jedoch nicht immer möglich und abgesehen von offensichtlicheren Fällen bestimmen die Domänendeskriptorebenen nicht die Eignung, sondern helfen lediglich bei der Prüfung des „primären Gesundheitsbedarfs“ anhand der vier Schlüsselmerkmale Art, Intensität und Komplexität und Unvorhersehbarkeit. Diese 4 Schlüsselmerkmale sollten auf die Gesamtheit der Bedürfnisse angewendet werden.
24. Jeder Bereich ist in Bedarfserklärungen unterteilt, die keinen Bedarf (dargestellt durch „N“ in Abbildung 1 unten), niedrige (L), mittlere (M), hohe (H), schwere (S) oder Prioritätsstufen (P) darstellen je nach Domäne erforderlich.
Abbildung 1 unten zeigt die gesamte Bandbreite der Domänen. Detaillierte Beschreibungen dieser 12 Domänen finden Sie später im beigefügten Empfehlungsformular für das Entscheidungsunterstützungstool.
Diagramm, das auf der linken Seite einen Pfeil zeigt, der nach oben zeigt, um zunehmende Unvorhersehbarkeit und Intensität anzuzeigen, und einen Pfeil am unteren Rand des Diagramms, der auf zwei Seiten zeigt, um Komplexität und Intensität anzuzeigen.
In der Mitte des Diagramms sind die 12 Bereiche unter einer Tabelle aufgeführt, die die unterschiedlichen Bedarfsniveaus darstellt.
Die 12 Domänen sind:
Jeder Bereich ist in Bedarfserklärungen unterteilt, die je nach Bereich keinen Bedarf (N), geringe (L), mittlere (M), hohe (H), schwere (S) oder Prioritätsstufen (P) darstellen. Diese nehmen an Intensität und Unvorhersehbarkeit zu.
Für die Atmung gibt es folgende Stufen: kein Bedarf (N), niedrig (L), mäßig (M), hoch (H), schwer (S) oder Priorität (P).
Für Ernährung – Essen und Trinken – sind die Werte: kein Bedarf (N), niedrig (L), mäßig (M), hoch (H) oder schwer (S).
Für die Kontinenz gibt es folgende Stufen: kein Bedarf (N), niedrig (L), mäßig (M) oder hoch (H).
Für die Lebensfähigkeit von Haut und Gewebe gelten folgende Werte: kein Bedarf (N), niedrig (L), mäßig (M), hoch (H) oder schwer (S).
Für die Mobilität gibt es folgende Stufen: kein Bedarf (N), gering (L), mäßig (M), hoch (H) oder schwer (S).
Für die Kommunikation gibt es folgende Stufen: kein Bedarf (N), niedrig (L), mäßig (M) oder hoch (H).
Für psychische und emotionale Bedürfnisse gibt es folgende Stufen: keine Bedürfnisse (N), niedrig (L), mäßig (M) oder hoch (H).
Für die Kognition gibt es folgende Stufen: kein Bedarf (N), niedrig (L), mäßig (M), hoch (H) oder schwer (S).
Für das Verhalten gibt es folgende Stufen: kein Bedarf (N), niedrig (L), mäßig (M), hoch (H), schwerwiegend (S) oder Priorität (P).
Für medikamentöse Therapien usw. sind die Stufen: kein Bedarf (N), niedrig (L), mäßig (M), hoch (H), schwer (S) oder Priorität (P).
Für veränderte Bewusstseinszustände sind die Stufen: kein Bedarf (N), niedrig (L), mäßig (M), hoch (H) oder Priorität (P).
Für andere erhebliche Pflegebedürfnisse sind die Stufen „kein Bedarf“ (N), „gering“ (L), „mäßig“ (M), „hoch“ (H) oder „schwer“ (S).
25. Die Deskriptoren im DST sind Beispiele für die Arten von Bedürfnissen, die vorhanden sein können. Sie sollten sorgfältig geprüft werden, beschreiben jedoch möglicherweise nicht immer genau die Umstände jedes Einzelnen.
Der MDT sollte zunächst das Ausmaß und die Art des Bedarfs im bereitgestellten Raum ermitteln und dokumentieren. Wenn es schwierig ist, die Bedürfnisse des Einzelnen auf die eine oder andere Ebene einzuordnen, sollte der MDT sein professionelles Urteilsvermögen auf der Grundlage aller Beweise nutzen, um die am besten geeignete Ebene zu bestimmen.
Wenn es sich nach Prüfung aller relevanten Beweise als schwierig erweist, eine Entscheidung zu treffen oder sich auf die Ebene zu einigen, sollte der MDT die höhere der in Betracht gezogenen Ebenen wählen und die Beweise sowohl in Bezug auf die Entscheidung als auch auf etwaige wesentliche Meinungsverschiedenheiten aufzeichnen.
Der MDT sollte nicht erfassen, dass eine Person Bedürfnisse zwischen verschiedenen Ebenen hat.
Es ist wichtig, dass Meinungsverschiedenheiten auf der entsprechenden Ebene auf den verfügbaren Beweisen beruhen und nicht auf allgemeinen Annahmen über die Auswirkungen einer bestimmten Erkrankung oder Annahmen über die Bedürfnisse des Einzelnen.
26. Bei der Terminologie ist Vorsicht geboten. Die Tatsache, dass eine Person an einer Krankheit leidet, die als „schwerwiegend“ beschrieben wird, bedeutet nicht unbedingt, dass sie in die Kategorie „schwerwiegend“ eines bestimmten Bereichs eingestuft werden sollte. Es sollte der Deskriptor auf Domänenebene ausgewählt werden, der ihren Bedürfnissen und der von ihr benötigten Unterstützung am besten entspricht (z. B. bedeutet die Tatsache, dass eine Person als „schwerwiegend“ lernbehindert beschrieben wird, nicht automatisch, dass sie auf die Domänenebene eingestuft werden sollte). „Schwer“-Stufe im Kognitionsbereich; in ähnlicher Weise kann eine Person, bei der ein hohes Sturzrisiko angenommen wird, möglicherweise der „hohen“ Stufe im Mobilitätsbereich entsprechen oder auch nicht).
27. Das Fast-Track-Pathway-Tool (anstelle des DST) sollte immer für jede Person verwendet werden, die aufgrund einer sich schnell verschlechternden Erkrankung ein primäres Gesundheitsbedürfnis hat und die Erkrankung möglicherweise in eine Endphase eintritt.
Für andere Personen, deren Zustand sich langsamer verschlechtert und bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass ihre Bedürfnisse daher in naher Zukunft wahrscheinlich zunehmen werden, sollten die ausgewählten Domänenebenen auf den aktuellen Bedürfnissen basieren, die wahrscheinliche Änderung der Bedürfnisse jedoch sollte darauf basieren in der Beweisbox für diesen Bereich erfasst und bei der ausgesprochenen Empfehlung berücksichtigt.
Dies könnte bedeuten, dass entschieden wird, dass sie sofort (d. h. bevor die Verschlechterung tatsächlich eingetreten ist) Anspruch auf eine fortgesetzte NHS-Gesundheitsversorgung haben sollten, oder, falls nicht, ein Termin für eine frühzeitige Überprüfung festgelegt wird.
28. Es sollte beachtet werden, dass es sich bei der DST um eine Bedarfsaufzeichnung handelt und eine einzelne Bedingung zu unterschiedlichen Bedürfnissen in mehreren Bereichen führen kann. Beispielsweise hat eine Person mit kognitiver Beeinträchtigung eine Gewichtung im Bereich der Kognition und kann daher damit verbundene Bedürfnisse in anderen Bereichen haben, die alle für sich erfasst und gewichtet werden sollten (siehe Anmerkung 30 der nationalen Rahmenpraxisleitfaden).
29. In einigen Bereichen sind die Bedarfsniveaus so groß, dass sie die „Prioritätsstufe“ erreichen könnten (was auf einen primären Gesundheitsbedarf hindeuten würde), in anderen jedoch nicht. Der Grund dafür ist, dass davon ausgegangen wird, dass die Bedürfnisse in manchen Pflegebereichen niemals ein Niveau erreichen, bei dem sie für sich genommen Anspruchsberechtigung auslösen sollten – vielmehr würden sie Teil einer Reihe von Bedürfnissen sein, die zusammengenommen ein primäres Gesundheitsbedürfnis darstellen könnten.
30. In jedem Bereich gibt es Raum für die Begründung, warum ein bestimmtes Niveau angemessen ist, basierend auf den verfügbaren Erkenntnissen über die bewerteten Bedürfnisse. Es ist wichtig, dass die Bedürfnisse anhand klinischer Fachkenntnisse messbar beschrieben und gegebenenfalls durch die Ergebnisse geeigneter und validierter Bewertungsinstrumente untermauert werden.
31. Bedürfnisse sollten nicht an den Rand gedrängt werden, nur weil sie erfolgreich gemanagt werden. Gut verwaltete Bedürfnisse sind immer noch Bedürfnisse. Nur wenn die erfolgreiche Bewältigung eines Gesundheitsbedarfs einen laufenden Bedarf dauerhaft verringert oder beseitigt hat – so dass die aktive Bewältigung dieses Bedarfs verringert oder nicht mehr erforderlich ist –, hat dies Auswirkungen auf die weitere Anspruchsberechtigung des NHS auf die Gesundheitsversorgung.
Dieses Prinzip ist in die Domänendeskriptoren des DST integriert. Im Verhaltensbereich beispielsweise hilft das Maß an Unterstützung und Kompetenz, das zum Umgang mit Risiken im Zusammenhang mit herausforderndem Verhalten erforderlich ist, bei der Bestimmung der Domänengewichtung. In solchen Fällen sollte der Pflegeplan (einschließlich psychologischer oder ähnlicher Interventionen) den Nachweis des Bedarfsniveaus liefern und anerkennen, dass dieser Pflegeplan Vorfälle von herausforderndem Verhalten erfolgreich verhindern oder reduzieren kann (siehe Abschnitte 162 bis 166 des nationalen Rahmens). und Anmerkung 23 der nationalen Rahmenpraxisleitlinien). Wenn beispielsweise psychologische oder ähnliche Interventionen erfolgreich Verhaltensprobleme angehen, sollte der aktuelle Bedarf berücksichtigt werden, wenn diese Unterstützung zurückgezogen würde oder nicht mehr verfügbar wäre, und dies sollte sich im Verhaltensbereich widerspiegeln.
32. Es ist nicht beabsichtigt, diesen Grundsatz so anzuwenden, dass gut kontrollierte Gesundheitszustände so aufgezeichnet werden, als ob Medikamente oder andere routinemäßige Pflege oder Unterstützung nicht vorhanden wären.
Wenn beispielsweise Bedürfnisse über Medikamente gedeckt werden (sei es für Verhaltens- oder körperliche Gesundheitsbedürfnisse), kann es angemessener sein, dies im Bereich der Arzneimitteltherapien und Medikamente widerzuspiegeln. Wenn sich der Hautzustand einer Person durch ihre Inkontinenz nicht verschlimmert, weil sie eine gute Kontinenzpflege erhält, wäre es ebenfalls nicht angemessen, den Hautbereich so zu gewichten, als ob die Kontinenzpflege nicht bereitgestellt würde (siehe Absätze 162 bis 166 des nationalen Gesetzes). Rahmen).
33. Es kann Umstände geben, in denen eine Person besondere Bedürfnisse hat, die nicht durch die ersten 11 definierten Pflegebereiche innerhalb der DST abgedeckt werden.
In dieser Situation liegt es in der Verantwortung der Gutachter, das Ausmaß und die Art des Bedarfs im „zusätzlichen“ zwölften Bereich – sonstiger erheblicher Pflegebedarf – zu ermitteln und aufzuzeichnen und dies bei der Feststellung zu berücksichtigen, ob eine Person über eine primäre Gesundheitsversorgung verfügt brauchen. Der Schweregrad des Bedarfs sollte auf ähnliche Weise (d. h. von „gering“ bis „schwerwiegend“) wie in den anderen Bereichen gewichtet werden, wobei professionelles Ermessen zum Einsatz kommt, und dann bei der Feststellung, ob eine Person einen primären Gesundheitsbedarf hat, berücksichtigt werden.
Es ist wichtig, dass das vereinbarte Niveau mit den in den anderen Bereichen festgelegten Niveaus übereinstimmt. Die Verfügbarkeit dieser Domain sollte nicht dazu genutzt werden, die Gesamtentscheidung über die Berechtigung unangemessen zu beeinflussen.
34. MDTs müssen eine Empfehlung darüber abgeben, ob die Person ein primäres Gesundheitsbedürfnis hat und daher Anspruch auf eine fortlaufende Gesundheitsversorgung durch den NHS hat.
Dabei sollten die Bandbreite und das Ausmaß der im DST erfassten Bedürfnisse berücksichtigt werden und die Art, Intensität, Komplexität und/oder Unvorhersehbarkeit der Bedürfnisse des Einzelnen berücksichtigt werden. Jedes dieser Merkmale kann – in Kombination oder einzeln – aufgrund der Qualität und/oder Quantität der Pflege, die zur Erfüllung der Bedürfnisse des Einzelnen erforderlich ist, auf ein primäres Gesundheitsbedürfnis hinweisen.
35. Am Ende des DST gibt es ein Übersichtsblatt, das einen Überblick über die gewählten Stufen und eine Zusammenfassung der Bedürfnisse des Einzelnen bietet, zusammen mit der Empfehlung des MDT zur Förderfähigkeit oder Nichtförderfähigkeit. In jedem der folgenden Fälle wäre eine klare Empfehlung (und Entscheidung) über die Berechtigung zur fortlaufenden Gesundheitsversorgung durch den NHS zu erwarten:
36. Wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
37. …dies kann, abhängig von der Kombination der Bedürfnisse, auch auf ein primäres Gesundheitsbedürfnis hinweisen, und daher muss die Entscheidung über die Anspruchsberechtigung sorgfältig geprüft und klare Gründe erfasst werden, wenn entschieden wird, dass die Person kein primäres Gesundheitsbedürfnis hat .
38. In allen Fällen sollten der Gesamtbedarf, die Wechselwirkungen zwischen den Bedürfnissen in verschiedenen Pflegebereichen und die Erkenntnisse aus Risikobewertungen berücksichtigt werden, um zu bestimmen, ob eine Empfehlung zur Eignung für die fortlaufende Gesundheitsversorgung des NHS ausgesprochen werden sollte.
Es ist nicht möglich, eine Anzahl von Inzidenzen einer Stufe mit einer Anzahl von Inzidenzen einer anderen Stufe gleichzusetzen – wie zum Beispiel „2 gemäßigt gleich einem hoch“. Die Beurteilung, ob eine Person ein primäres Gesundheitsbedürfnis hat, muss auf den Erkenntnissen über die Art und/oder Komplexität und/oder Intensität und/oder Unvorhersehbarkeit der Bedürfnisse der Person basieren.
39. MDTs werden an die Notwendigkeit erinnert, die Grenzen der Verantwortung der lokalen Behörden zu berücksichtigen, wenn sie eine Empfehlung zum primären Gesundheitsbedarf abgeben (siehe Absätze 55 bis 67 des nationalen Rahmens).
40. Die Empfehlung sollte:
41. Der Koordinator sollte:
42. Das Datenformular zur Gleichstellungsüberwachung sollte von der Person ausgefüllt werden, die Gegenstand des DST ist, jedoch nicht, wenn eines bereits beim Screening mit einer Checkliste für die fortlaufende Gesundheitsversorgung des NHS ausgefüllt wurde, und nur, wenn die Person dem zustimmt.
Wenn die Person beim Ausfüllen des Formulars Unterstützung benötigt, sollte dies vom ICB-Koordinator arrangiert werden.
Das Gleichstellungsüberwachungsformular sollte gemäß den Prozessen der zuständigen ICB zur Verarbeitung von Gleichstellungsdaten an die entsprechende Stelle weitergeleitet werden.
43. Eine Kopie des ausgefüllten DST (einschließlich der Empfehlung) sollte zusammen mit der endgültigen Entscheidung des ICB und den Gründen für diese Entscheidung an die Person (oder gegebenenfalls ihren Vertreter) weitergeleitet werden.
Wenn jemand als Vertreter der Person handelt, hat er Anspruch auf den Erhalt einer Kopie des DST, sofern die korrekte Grundlage für die Weitergabe dieser Informationen geschaffen wurde. Diese Grundlage könnte eine der folgenden sein:
44. Wenn eine Person nicht handlungsfähig ist, aber über eine ernannte dauerhafte Vollmacht (Eigentums- und Finanzangelegenheiten) verfügt, sollten Informationen (einschließlich einer Kopie des ausgefüllten DST) weitergegeben werden, damit sie ihre Pflichten als dauerhafte Vollmacht erfüllen können, es sei denn Es gibt zwingende und rechtmäßige Gründe, warum dies nicht passieren sollte.
Bestehen in solchen Fällen Zweifel, sollte Rat eingeholt werden.
Geeignete Ärzte sollten neben dieser Anleitung das beigefügte NHS-Überweisungsformular für das NHS-Tool zur Entscheidungsunterstützung im Gesundheitswesen ausfüllen – originale und barrierefreie Versionen davon sind im PDF-, Word- und ODT-Format verfügbar.